Einstellung des Sportbetriebs

Liebe Vereinsmitglieder,

wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Zutritt zum Vereinsgelände nur zu den angemeldeten Trainingszeiten oder zu Arbeitseinsätzen zulässig ist. Nach den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen muss der Verein in der Lage sein, nachzuweisen, wer sich wann auf dem Gelände aufgehalten hat. Die eigenständige Nutzung des Geländes außerhalb der Trainingszeiten kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen und ist daher ausdrücklich untersagt.

Der Vorstand